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-   -   elektronisch auf 45 km/h drosseln? (http://www.daihatsu-forum.de/vbulletin/showthread.php?t=37867)

DaiCuo 26.01.2012 14:25

elektronisch auf 45 km/h drosseln?
 
Hallo Allerseits,

ich habe mich auf Bitten von jemanden hier angemeldet, der leider keinen eigenen Internetanschluss hat. Dummerweise habe ich überhaupt keine Ahnung von Auto's, so treffen hier also mal zwei Welten aufeinander und ich erbitte ein wenig Nachsicht, wenn ich auf techn. Nachfragen nicht sofort antworten kann. ;-)

Es geht um die Frage ob ein

Daihatsu
Curore, Charade, Mira
Daihatsu J - Schräghecklimousine
Fg.-Nr.: bekannt

auf elektronischem Wege so gedrosselt werden kann, das er nicht schneller als 45 km/h läuft - und somit nur ein "kleines Kennzeichen" bräuchte!? Es soll eine Firma in Frankfurt/Main geben, die die erforderliche Software vertreibt. Die am Wohnsitz ansässigen Händler konnten (vielleicht lag's auch an der mangelnden Motivation) dazu leider keine Auskunft geben.

Jetzt hoffe ich hier vielleicht den einen oder anderen Tip zu bekommen, und bedanke mich schon mal an dieser Stelle für die Unterstützung. :-)

DaiCuo 26.01.2012 14:49

Nachtrag:

aus der Fahrgestellnr.: JDAL251S00.....
soll sich wohl ableiten lassen, dass es sich um das Modell: Cuore L251 handelt!? ;-)

Lupo 26.01.2012 18:34

Hallo

In der Schweiz gibt es auch Serienfahrzeuge, die auf 40 km/h gerosselt sind. Meistens Suzuki Jeep für die Landwirtschaft. Soviel ich weiss, haben die aber spezielle Getriebe. Aber du wirst sicher noch andere Antworten hier bekommen.

Gruss Bernhard

Simon 26.01.2012 19:10

45 km/h sind beim L251 kaum drin, Da der 5 Gang erst bei 50 km/h so richtig in Fahrt kommt, kommt wohl eine mechanische Drosselung durch Verringerung der Luftzufuhr bei der Drossel eher nicht in Frage. (So werden zumindest Motorräder teilweise auf einfache weise, auf 34 PS gedrosselt). 45 km/h mit elektronischer Veriegelung würde meines Wissens nach ein elektronisches Gaspedal voraussetzen, das hat der kleine nicht!
Ansonsten wird am Motorsteuergerät gepfuscht, ob die an die DENSO-Codes, bzw. Chips kommen, wage ich zu bezweifeln.
Einzig und alleine wäre mechanisch nur die Änderung des Getriebes theoretisch möglich, wobei das Fahrzeug dann eine Vollabnahme mit Abgasgutachten bräuchte!

So zumindest nach den bisherigen Erfahrungen beim TÜV.

LG Simon

redlion 26.01.2012 19:23

Zitat:

Zitat von DaiCuo (Beitrag 456061)
Nachtrag:

aus der Fahrgestellnr.: JDAL251S00.....
soll sich wohl ableiten lassen, dass es sich um das Modell: Cuore L251 handelt!? ;-)

Ja, ist ein Cuore L251.
Der hier hat elektronische Begrenzer bis 40 km/h:
http://www.eg-autos.de/25kmh.htm
Vielleicht einfach mal anrufen...

DaiCuo 26.01.2012 20:47

zwischendurch schon mal vielen dank an alle. ich gebe die bisherigen info's mal so weiter, freue mich aber auch über weiteren input. ;-)

Schimboone 26.01.2012 21:26

Normalerweise wird doch die Drosselklappe ab einer gewissen Stellung gesperrt, und zusätzlich beim Getriebe nur die ersten 2 Gänge freigeschaltet ?
Das müsste grundprinzipiell doch mit nahezu jedem Auto gehen ?

Rafi-501-HH 26.01.2012 22:22

Ich kannte mal einen mit nem L201 25km/h -Edition :wusch:

Da waren die Gänge 3-5 gesperrt, Drosselklappenanschlag und irgendwas am E-Vergaser noch gemacht.

Q_Big 26.01.2012 23:21

Ich denke mal die Drehzahl wird begrenzt und Gänge im Getriebe gesperrt, wie schon geschrieben.
Drosselklappe wüsste ich jetzt nicht ob das Sinn machen würde.

Rafi-501-HH 26.01.2012 23:34

Die Geschwindigkeitsbegrenzung per Drosselklappenanschlag und Gangsperre wäre am einfachsten.

Ehrlich gesagt befasse ich mich mit soetwas aber überhaupt nicht.
Gibt es nicht Herrsteller die solche Umrüstungen anbieten, dann würde ich da mal anrufen oder hinfahren für Infos aus erster Hand.

takumi 26.01.2012 23:54

Meine Nachbarin hat sich ihren Cinqecento (oder wie das Ding heisst) Umbauen lassen auf 45Km/h... ich frag sie mal bei Gelegenheit wo sie das durchführen hat lassen und was es gekostet hat.

Gruß Toni

Rafi-501-HH 26.01.2012 23:59

Der Umbau wird beim Cinquecento auch nicht viel anders gewesen sein. Von der Zündanlage hatten die letzen eine doppelfunkenzündspulen und eine Benzineinspritzung.

urlauber51 27.01.2012 01:00

Vorsicht, kleines Kennzeichen unzulässig!
 
Es ist zwar technisch möglich, und auch Zulassungsfähig, einen herkömmlichen PKW auf 45 km/h zu drosseln, das vom Threadersteller erwünschte kleine Kennzeichen (Versicherungskennzeichen) lässt sich dadurch aber nicht erreichen!

Um ein 4-rädriges Fahrzeug legal mit einem Versicherungskennzeichen zu bewegen, muss es laut Betriebserlaubnis als "Leichtkraftfahrzeug" gelten.
Dafür darf das Leergewicht nicht über 350kg liegen, ein Benzinmotor nicht mehr als 50ccm Hubraum haben (Diesel hat keine Beschränkung, darf aber nicht stärker als 4 KW sein) und maximal 2 Sitzplätze eingebaut sein.
Damit ist das beim Cuore definitiv nicht möglich.

Erlaubt wäre zwar eine Drosselung, allerdings müssen dann weiterhin große Kennzeichen am Auto hängen, regulär Steuer und versicherung bezahlt werden und der Fahrer braucht Führerscheinklasse B oder 3.

Ein Bekannter von mir darf auch nur solche kleinen Rutscher fahren. In Unwissenheit kaufte er sich einen Peugeot 106, der auf 25 km/h gedrosselt wurde und vom Vorbesitzer mit Versicherungskennzeichen ausgestattet wurde.
Ergebnis war, dass nach einer Kontrolle das Landratsamt eine sofortige Stillegung des Fahrzeugs veranlasst hat und die Versicherung angezeigt wurde, weil sie wissentlich ein nicht als Leichtkraftfahrzeug zulassungsfähiges Fahrzeug mit kleinem Kennzeichen versicherte.

Ich empfehle daher ein Leichtkraftfahrzeug zu kaufen. Die Aixam Mega sind halbwegs brauchbar, auch wenn ab und zu der Rahmen rostet.

Gruß Martin

bluedog 27.01.2012 20:37

Zumindest in der Schweiz gibt es aber eine Führerscheinkategorie, die an sich nur die Geschwindigkeit begrenzt. Kategorie F. Ursprünglich gedacht für Arbeitsmaschinen und Traktoren. Die dürfen so oder so nicht schneller Fahren...

Wer Führerschein Kategorie B oder B1 (Leichtmotorfahrzeug, da dann mit Gewichtsbeschränkung...) nicht hat, darf auch mit Kat F (45km/h) oder G (30km/h) Personenwagen fahren, sofern diese nicht schneller als der Führerscheinkategorie entsprechend fahren können... Oft sieht man dafür Aixam mit Geschwindigkeitsdrossel, oder eben Suzuki-Jeeps, deren Getriebe dann entweder schon ab dem 2. oder dann ab dem 3. Gang blockiert wird... Dann (nehme ich an) brauchts nur noch einen Drehzahlbegrenzer bei der passenden Drehzahl und die zugehörige Abnahme, und das Ding ist gelaufen.

Ganz selten gabs auch so Gedrosselte L251, wobei ich da nicht weiss, wie die Drossel realisiert wurde. Ich gehe aber davon aus, es gibt einen elektronischen Weg, so dass man nicht sinnlos den Motor hochdrehen muss... Drosselklappenanschlag kann sein, reicht allein aber nicht, weil damit zwar die Leistung, nicht aber die Geschwindigkeit begrenzt wird.

urlauber51 27.01.2012 20:51

Zitat:

Zitat von bluedog (Beitrag 456166)
Zumindest in der Schweiz gibt es aber eine Führerscheinkategorie, die an sich nur die Geschwindigkeit begrenzt. Kategorie F. Ursprünglich gedacht für Arbeitsmaschinen und Traktoren. Die dürfen so oder so nicht schneller Fahren...

So etwas gibt es in Deutschland nicht. Hier gibt es für die "Aixam-Klasse" bis 45 km/h die Führerscheinklasse S, bis 25 km/h darf man ab einem gewissen Alter führerscheinfrei fahren. In beiden Fällen darf das Leergewicht des Fahrzeugs nicht über 350 kg liegen.

Somit hat man in Deutschland absolut keinen vorteil durch die Drosselung eines PKW. Es bleibt weiterhin bei der Führerscheinpflicht, Versicherung und Steuern müssen gezahlt werden und alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.

Gruß Martin

Reisschüsselfahrer 27.01.2012 22:41

Es gab aber auch bei uns mal die FS KLassen 4+5.....

Trotzdem stimmt es das 25km/h Umbauten so wohl nicht mehr zulässig sind....

siehe -> http://www.manthey-mobil.de/fs.html

Zitat:

Zitat:

Das Drosseln eines Normal-PKW wurde im Jahre 2000 vom Landgericht Brandenburg als nicht bauarbestimmt angesehen. Das Drosseln kann eher als bauartbedingt verstanden werden. Auf dieses Gerichtsurteil hin wurden in Bundesländern mit hoher Population von gedrosselten Normal-PKW Ausnahmegenehmigungen an die Besitzer eines auf 25 km/h gedrosselten Normal-PKW, die das Fahrzeug vor dem Bekanntwerden des Brandenburger Urteils gekauft haben, ausgegeben. Diese Ausnahmegenehmigungen enthalten z. T. örtliche (z. B. gültig: nur im eigenen Bundesland, nicht auf Bundesstrassen, nur im Umkreis von 50 km vom Wohnort). und / oder zeitliche Beschränkungen (z. B. gültig: nur 2 Jahre, nur zu bestimmten Tageszeiten).

Wer nach Ende 2000 einen auf 25 km/h gedrosselten Normal-PKW kauft, wird i. d. Regel von der Zulassungsstelle darauf aufmerksam gemacht, daß gedrosselte Fahrzeuge nur mit dem Auto-Führerschein gefahren werden dürfen. Die Zulassungsstellen haben Anweisung die Zulassung des Fahrzeuges zu verweigern, weil angenommen wird, dass das Fahrzeug mit dem Zweiradführerschein gefahren werden soll.


Ruediger3 27.01.2012 22:46

ich hab sogar schon einen L276 gesehen mit dem grossen "45er" Aufkleber hinten :)

Und hab mal jemand was von einem 45km/h Jaguar reden hören :)

DaiCuo 28.01.2012 12:50

An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank an alle für die informative Unterstützung und mitunter sehr hilfreichen Anregungen! Ich werde das jetzt gesammelt mal weitergeben. Vielen Dank also an alle, das hier ist wirklich ein klasse Forum mit netten Teilnehmern. ;-)


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