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Die YRV Serie (M200, M201, M201 GTti, M211)

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Alt 10.08.2005, 18:08   #11
Ping
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Also, ich gehe davon aus, dass nicht die Sitzhöhenverstellung sondern eine zusätzliche starre Erhöhung um vier Zentimetern gemeint ist. Nun, ich bin so der Stangentyp. Heißt 180cm hoch, kaufe Hosen von der Stange (passt) und habe im Gegensatz zu vielen Anderen den Tacho voll im Blickfeld. Auch wenn ich den Sitz in der Höhe verstelle. Da nicht jeder so symmetrisch gebaut ist, ich erinnere an „kann den Tacho nur unter 80 oder über 120km/h erkennen“, dürfte solche eine starre Sitzhöhenverstellung auch nicht unbedingt der Fahrzeug-Update-Knüller sein. Als Dreingabe für kleinere Menschen, OK, aber als Direkteinbau ist das eher nicht geeignet. Abgesehen davon, ich für meinen Teil sitze hoch genug. Ärgerlich empfinde ich eher die Sitze (wenn man besseres gewohnt ist, siehe Honda), welche sich nicht gerastert genug und einstellen lassen. Von der Neigung der Sitzlehne mal zu schweigen. Und wenn man schon von Verbesserungen beim Ürf spricht… Alles, was es bei diesem Fahrzeug zu bemängeln gibt, wurde im Sirion II verwirklicht. Außer, es ist kein Ürf mehr :(
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Alt 10.08.2005, 20:32   #12
Rainer
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Okay, alles klar.

Ich habe heute mit Daihatsu telefoniert. Die Sache ist so einfach dass es schon wieder fast weh tut.

Die Sache ist die, wenn man den Sitz in der höhe verändert dann ist das EINTRAGUNGSPFLICHTUNG für eine Einzelperson da dieses teil KEINE EU Genehmigung hat (was ja in der Schweiz scheinbar nichts ausmacht).

Das problem ist aber dass sich durch die andere höhe unter umständen gefährliche Situationen ergeben können (Front/Seitenairbag bei auslösung und Sicherheitsgurtposition).

All das passt nicht mehr und müsste ÄUSSERST umfangreich getestet werden (crashtest usw) --> ZU TEUER für Europa, deshalb nur in der Schweiz!
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Alt 10.08.2005, 21:16   #13
Ping
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EU tut weh :(

Somit müsste es für ein in der EU verkauftes Fahrzeug auch eine Vorschrift der Fahrermindestgröße geben. Wenn nicht, sofort vorschlagen. Auweia, Schmerz lass nach
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Alt 10.08.2005, 21:30   #14
K3-VET
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Hallo,

das ist doch Quatsch. Da können Personen fahren, die 1,55 groß sind, und auch Personen, die 2,05 groß sind. Ist schon klar, dass nicht nur der Oberkörper 50 cm größer ist, aber 20 bis 25 cm sind auf jeden Fall Oberkörper.
Was sollen da 4 cm Unterschied bewirken?? Doch nur, dass ein 1,60 großer Fahrer vom Auto so "behandelt" wird, als wäre er 1,68 oder 1,70 groß.


Bis denne

Daniel
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http://pampersbomber.bplaced.net
bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400


Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
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Alt 10.08.2005, 21:37   #15
Rainer
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Zitat:
Zitat von K3-VET
Hallo,

das ist doch Quatsch. Da können Personen fahren, die 1,55 groß sind, und auch Personen, die 2,05 groß sind. Ist schon klar, dass nicht nur der Oberkörper 50 cm größer ist, aber 20 bis 25 cm sind auf jeden Fall Oberkörper.
Was sollen da 4 cm Unterschied bewirken?? Doch nur, dass ein 1,60 großer Fahrer vom Auto so "behandelt" wird, als wäre er 1,68 oder 1,70 groß.


Bis denne

Daniel
Leider nicht.

Es ist ein technischer eingriff in das Fahrzeug und somit Eintragungspflichtig wie alles andere auch. Das es größere und kleinere Menschen gibt wissen wir alle, aber eine technische veränderung ist eine technische Veränderung.

@Klasse0815 kannst du mal bitte deinen Senf dazu abgeben zu diesem input?
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Alt 10.08.2005, 21:54   #16
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@rainer

klar wenn dir bautzener schmeckt

tja, ich muss zugeben, dass ich in diesem punkt passen muss
eigentlich müsste eine abnahme erfolgen, es sei denn es liegt der erhöhung ein entsprechendes schriftstück bei was eine abnahme unnötig macht (also eine ABE/Unbedenklichkeitsbescheinigung und kein teilegutachten)
kann auch sein, dass die schweizer dieses teil in die abe des gesamten fahrzeuges integriert haben, ähnlich einem originalen heckspoilers o.ä.

ich hab keine ahnung :( sorry

gruß klasse
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Alt 10.08.2005, 22:05   #17
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Schade, aber ich muss ganz ehrlich sagen ich traue der aussage von Daihatsu dass es so ist, denn was hätte man davon wenn man sowas absichtlich falsch sagen würde?
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Alt 11.08.2005, 06:55   #18
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Liebe Schweizer, BLEIBT BITTE BITTE DER EU FERN !!!

und [schild=14 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]Rettet unsere Autos[/schild]

In der Schweiz ist dieses Zubehör typengeprüft und somit abgenommen und braucht nicht extra bei Einbau eingetragen werden.

Also absolut legal.

Also ehrlich, ich habe da mehr bedenken, dass ich mir bei einem Frontalcrash wegen der fehlenden Kniefreiheit meine Knie zerschlagen werde, als dass ich jetzt ein Problem mit einem der 6 Airbags bekäme. *ts ts ts*
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Alt 11.08.2005, 07:09   #19
Inday
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So, hab mir nochmals ein paar Gedanken gemacht.
Kann also nur heissen, dass der ÜRF eine absolute Fehlkonstruktion ist, dass wenn der Fahrersitz um 4 cm erhöht wird, dass das mit den Airbags und so nicht mehr stimmen würde.

Und wo sind denn die schönen Sensoren und Helferlein im L251 und Sirion II? Da gibt's doch auch eine stufenlose Sitzhöhenverstellung. Ah ja, so muss es wohl sein, da ist wahrscheinlich beim Hebel ein EU-Sensor eingebaut, welcher schaut, wie hoch der Sitz nun hoch oder runtergedreht wurde und somit das wiederum ans ECU weitergibt und dieses den Auslösewinkel eines jeden einzelnen Airbaigs individuell auslösen kann (wenn's dann mal bumst). Also echt, so'n Schmarrn.

Also mir haut's den Schnuller raus, was habt ihr da nur für einen erbärmlichen Bürokratiestaat. Macht mich echt ranzig.

Soll ich nun darüber lachen oder mich darüber grün ärgern? Ich weiss es nicht. **kopfschüttel**

Zum Trost: nicht alles ist bei uns besser; gewisse Autovorschriften sind bei uns sogar noch strenger als in der EU.

Gruss, Inday
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Alt 11.08.2005, 12:04   #20
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Also so eine Sitzerhöhung finde ich für kleinere Personen recht praktisch aber das Problem mit der Eintragung hätte man von DD seite schon angehen sollen wo der ÜRF noch hergestellt wurde.
Ich finde es komisch das so eine Sitzerhöhung so streng behandelt wird das sie eintragungspflichtig ist.
Was ist nun wenn sich keinere Personen sich einfach auf ein oder zwei Kissen setzen?
Da sitzen sie auch höher aber verliert dadurch das Auto die Betriebserlaubnis?

Gruß

Gaston
__________________


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