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Die Materia Serie (M400, M402)

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Alt 03.12.2007, 21:56   #11
Jens87
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Ich dächte Verschleißteile sind eh ausgenommen.

Was für Verschleißteile fallen denn unter die "normale" Garantie? Weiß das jemand. Batterie und Auspuff scheinbar auf jeden Fall
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Alt 03.12.2007, 22:13   #12
copen83
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Was jetzt noch für Verschleißteile drunter fallen weis ich jetzt nicht aber ich habe z.B. auf Garantie nen neuen Auspuff bekommen.
Bremsen fallen 100% nicht drunter!
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Alt 03.12.2007, 22:22   #13
25Plus
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Unter die alte Garantieverlängerung fallen so ziemlich alle Verschleißteile, deshalb musste man ja auch 120 € pro Reparatur zuzahlen.
Wenn der Auspuff nach 4 Jahren kaputt gegangen ist - was ja keine Seltenheit ist - hatte sich die Garantieverlängerung eigentlich schon gelohnt.

Dann hat man eben 300+120 = 420 € gezahlt.

Mit der neuen sieht die Rechnung etwas anders aus:
250(?)+500 €(? - ist ja auf jeden Fall nicht mehr abedeckt) = 750 €

Wenn noch ein paar andere Dinge kaputtgehen könnte man natürlich mit der neuen Garantie billiger davonkommen - aber was geht schon kaputt ?

Klar, Klappern könnte man sich kostenlos abstellen lassen - aber mir ist es lieber, wenn der Auspuff übernommen wird.

Mfg Flo
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Alt 03.12.2007, 23:15   #14
MeisterPetz
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Was deckt die neue Garantie dann eigentlich ab? Nur Motor und Getriebe? Alles andere ist ja im weitesten Sinn Verschleissteil.
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lg,
Peter
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Alt 04.12.2007, 21:19   #15
Jens87
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Motor und Getriebe verschleißen aber auch irgendwann!

Also im allerweitesten Sinne auch verschleißteile ;-)

Eigentlich müsste man bevor man die Verlängerung abschließt eine Liste bekommen, was alles unter die Garantieverlängerung fällt. Sonst kann man sich das Geld ja gleich sparen.
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Alt 04.12.2007, 21:21   #16
Lexley
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Zu diesem Thema hat sich der Dai Meister mal geäusert - seine Worte waren genau die gleichen. . .erstmal die Bedingungen lesen, dan eventuel unterschreiben.

Lexley
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Alt 04.12.2007, 21:37   #17
K3-VET
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Hallo,

falls Jens' Aussage nicht spaßig gemeint war: ein Teil ist dann ein Verschleißteil, wenn es extra dafür gebaut sind, um zu verschleißen: Bremsen, Kupplung

Wenn man lange genug und schnell fährt, verschleißt wohl auch der Lack der Motorhaube und irgendwann ist diese durch den Fahrtwind ebenfalls weg (so wie ein Stein unter dem Druck von tropfendem Wasser)
Ist die Karosserie jetzt auch ein Verschleißteil?


Bis denne

Daniel
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bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400


Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
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Alt 04.12.2007, 21:44   #18
copen83
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Also die Bremsen sind 100% nicht dabei. Die haben glaube nur 1.000 km "Garantie".
Bei der neuen Garantie gibt es aber auch eine Beteiligung an den Materialkosten und zwar ist die davon abhängig wie viele Kilometer man gefahren ist.
Bis 50.000 km 0% Beteiligung, danach glaube 10% und das steigt dann immer mehr an.
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Alt 05.12.2007, 11:22   #19
LSirion
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Die neue Anschluss-Garantie wird wohl ähnlich wie bei Subaru geregelt sein.

Da gibt es eine tolle Liste :

http://www.subaru.de/flyer_anschlussgarantie.pdf

Rechts die Garantieausschlüsse sind schon sehr interessant ...

GARANTIEAUSSCHLÜSSE:
Ansprüche auf Rücknahme, Minderung oder auf Ersatz eines unmittelbaren oder
mittelbaren Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Sämtliche Folgeschäden, wie z. B. Nichtnutzbarkeit des Wagens, Abschleppen,
Ersatz- oder Mietwagen, Beschädigung von Waren, gewerbliche Verluste,
Zeitausfall, Telefonkosten oder jegliche andere persönliche oder finanzielle
Unannehmlichkeiten.
Eigenverschulden
Korrosionsschäden am Auspuffsystem
Innenausstattung, Polsterung und Verglasung
Lack- und Karosserieschäden
Ausrichtung und Korrektur von Karosserieteilen wie z. B. Stoßstangen, Türen,
Scheiben usw.
Undichtigkeiten an der Karosserie wie z. B. Türen, Fenster oder Schiebedächer
Verunreinigungen im Kraftstoffsystem
Reifen und Felgen (z. B. Korrosion an Felgen)
Glas, Gehäuse und Leuchtmittel von Scheinwerfern, Rück-, Innen-, Brems-, und
Blinkleuchten
Ersatz von Radio-, Sound-, Navigations- oder Entertainment-Systemen
(Reparaturen sind von der Garantie abgedeckt)
Verschleißteile wie z. B. Zündkerzen, Keilriemen, Luftfiltereinsatz, Kraftstofffilter,
Ölfilter, Kupplungsscheiben, Glühkerzen, Dieselpartikelfilter, Stoßdämpfer,
Bremstrommeln, Scheibenwischerblätter, Sicherungen, Bremsbeläge,
Bremsklötze und Bremsscheiben, Batterien sowie sämtliche Öle und
Flüssigkeiten
Einstellungen, Reinigungsarbeiten, Polierungen, Nachversiegelungen,
Diagnosen und Kontrollen
Natürlicher Verschleiß, normale Abnutzung sowie sämtliche Geräusche und
Schwingungen, die keine Auswirkung auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit
des Fahrzeuges haben.
Schäden, die bereits durch andere Garantien oder Garantieversicherungen
abgedeckt sind.
Alle Schäden, die durch
äußere Einwirkungen oder gegen den Wagen schlagende Gegenstände (wie
Steine, Gras oder Laub, Schlamm oder sonstiger Schmutz)
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, Betriebsgefährdungen, Unfall oder
Fahrlässigkeit
unsachgemäße Durchführung von Reparaturen und Wartungsarbeiten
unsachgemäße Behandlung der Fahrzeugs
unsachgemäße Installation eines Ersatz- oder Zubehörteils
Einbau oder Verwendung von Teilen und Flüssigkeiten (wie z. B. Öle und
Kraftstoffe, Bio-Diesel, Bio-Ethanol usw.), die nicht durch SUBARU
Deutschland freigegeben wurden,
entstanden sind.
Die Garantie erlischt für das gesamte Fahrzeug,
wenn die Fahrgestell-, Motor- oder Getriebenummer verändert wurde oder nicht
zu lesen ist.
wenn das Garantie- und Kundendienstheft manipuliert wurde oder bei der
Anmeldung von Garantieansprüchen die ordnungsgemäße Durchführung der
Servicearbeiten nicht nachgewiesen werden kann.
wenn das Fahrzeug zum Totalschaden erklärt oder zu Verschrottungszwecken
verkauft wurde.
wenn der Kilometerstand oder Wegstreckenzähler verändert oder manipuliert
wurde.
wenn das Fahrzeug zu Renn- oder Wettbewerbszwecken benutzt wird bzw.
wurde oder bei sonstigem nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch.
wenn der Wagen technisch verändert wurde (z. B. durch Tuning).
wenn die vorgegebenen Leistungsmerkmale wie Beladung, Motorleistung,
Geschwindigkeit oder Drehzahl überschritten werden.

Man sieht, dass Subaru die Sache schon sehr genau eingrenzt.

"Da klappert was", "da ist Wasser im Scheinwerfer", "der Auspuff ist nach 3 Jahren und 1 Monat durch", "die Sitzbezüge sind durch" ...
__________________

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Alt 05.12.2007, 17:19   #20
MeisterPetz
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Da wäre es kürzer gewesen, aufzulistem was von der Garantie abgedeckt ist, nämlich nichts. Halt, doch, Motor und Getriebe, die bei einer lückenlosen Wartung sowieso nie hin werden, und wenn doch war es halt bestimmungsfremder Gebrauch.

Ich möchte mal sehen, wer von denen auch nur irgendeine Reparatur bezahlt bekommt. Da kann sich doch die Versicherung in jedem Fall rauswinden.
__________________
lg,
Peter
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