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| Allgemein Allgemeines zu den Themen Tuning, Technik und Fahrzeuge | 
| Umfrageergebnis anzeigen: meine röhren sind.... | |||
| 60cm |      | 1 | 11,11% | 
| 76cm |      | 0 | 0% | 
| 80-100cm |      | 3 | 33,33% | 
| 120cm |      | 1 | 11,11% | 
| 135cm |      | 4 | 44,44% | 
| Teilnehmer: 9. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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|  | Themen-Optionen | 
|  01.07.2004, 18:37 | #11 | 
| Gast 
					Beiträge: n/a
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			Hallo Das ist leider falsch du darfst Sie nicht einmal verbaut haben, das heist jeder der eine solche Röhre unter seinem Auto hatt auch wenn sie nicht eingeschaltet ist hat keinen TÜV mehr!!!! SIRIONPOWER | 
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|  01.07.2004, 20:50 | #12 | 
| Ehrenuser  Registriert seit: 17.01.2004 Ort: Geilenkirchen/Tevern Alter: 53 
					Beiträge: 2.395
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			ich habe rechts und links 90cm röhre und die sind am limit von der länge
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|  01.07.2004, 22:22 | #13 | |
| 24/7 Poster  Registriert seit: 27.06.2003 Ort: Nottuln Alter: 41 
					Beiträge: 5.092
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|  02.07.2004, 01:51 | #14 | 
| Administrator  Registriert seit: 24.12.2002 Ort: Hamburg Alter: 42 
					Beiträge: 411
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			ganz ruhig, ich hab hier eine Kopie von einem Fahrzeugschein wo die Unterbodenbeleuchtung eingetragen ist. Es ist also legal möglich eine Unterbodenbeleuchtung zu installieren aber nur mit der Beschränkung das diese an die Tür gekoppelt ist und kein extra Schalter dafür vorhanden ist. Eine Eintragung/Abnahme ist Notwendig Eintragungstext: 160045*M.Blauer Unterbodenbeleuchtung als Einstiegsbeleuchtung LKS.U.RE.Gekoppelt M. Türkontaktschalter. Wer es nicht glaub ich scann es gerne ein. @thommyboy was meinste mit Platz? Die Röhren sind 122cm und 92cm Abstand von der Fahrzeugkante sind ca 5cm. Nach unten ist noch genug Platz die Kante ist tiefer als die Röhre | 
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|  02.07.2004, 10:53 | #15 | 
| Gast 
					Beiträge: n/a
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			jo muss ich dj recht geben...wenn eingetragen kein problem... muss aber auf türschalter und wird als ausstiegshilfsbeleuchtung oder so bezeichnet:)
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|  02.07.2004, 13:03 | #16 | 
| Gast 
					Beiträge: n/a
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			öhm dj ich hatte gerne ne kopie... email bekommst per pn.
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|  02.07.2004, 13:46 | #17 | 
| Benutzer  Registriert seit: 04.02.2004 Ort: Valchava Alter: 50 
					Beiträge: 381
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			So eine Sche.... !   Viel zu viele haben Unterbodenbel.  :( Muss mir vohl noch was anderes überlegen ! :idea: :wink: Mein Hirn läuft so langsam aber HEISS !! Villeicht ein Tip von Jemanden  : 
				__________________ Gruss Patrick | 
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|  02.07.2004, 14:24 | #18 | 
| Gast 
					Beiträge: n/a
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			Oh ja, ideen hätte ich genug. Nur zuwenig zeit und zuwenig Geld im moment. optisches Motorraumtuning (chrom und beleuchtung und Hochglanz) , Seitenblinker mit LED Technik, eine frei programmierbare Laufschrift in der Heckscheibe etwa. "überhol mich doch wenn du kannst" das man immer wieder leicht anpassen kann mit ein paar fertigen Texten drinnen. Eine RICHTIG laute Hupe etwa aus einem Mercedes. Lauter solche sachen halt... *g* | 
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|  02.07.2004, 19:32 | #19 | 
| 24/7 Poster  Registriert seit: 27.06.2003 Ort: Nottuln Alter: 41 
					Beiträge: 5.092
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			ok, das mit der unterbodenbeleuchtung als "türlicht" kannte ich auch schon, aber wie siehts mit dem aus was ich geschrieben hab? weiß da jemand was zu? sonst muss ich mich selbst mal erkundigen
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|  02.07.2004, 20:15 | #20 | 
| Administrator  Registriert seit: 24.12.2002 Ort: Hamburg Alter: 42 
					Beiträge: 411
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			@anders darfst du deine anders UB nicht benutzen (ausser auf privaten Gelände wo die StVo net gilt). Die Ub darf verbaut sein allerdings darfst du keine möglichkeit haben diese im Auto einzuschalten. Steh alles mehr oder weniger in der StVo. Ist genau das selbe wie mit der Lachgas einspritzung, anlage darf verbaut sein aber die Flaschen dürfen nicht gefüllt sein. | 
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