Da Driver 94 meint was der TÜV nicht sieht ist dann auch kein Problem.
Verbauen von für dieses Fahrzeug nicht zugelassenen Leuchtmitteln führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis. Sollte es zum Unfall kommen und der Unfallgegner behauptet er wäre durch das Licht geblendet worden wünsche ich jetzt schon viel Spaß vor Gericht. Es gilt ganz klar Zulassung der Leuchtmittel durch den Hersteller für dieses Fahrzeug und diese Scheinwerfer(Genehmigungsnr.). Im übrigen waren bei den Osram Nightbreaker keine Änderungen an den Staubschutzmanschetten notwendig. Nur beim Enbau Lampe und Fassung trennen. Wenn Fassung eingesetzt Staubschutzmanschette montieren. Danach Lampe einsetzen. Für das austauschen aller Lampen ist es besser den Stoßfänger abzubauen oder oben komplett zu lösen und nach vorne abzuklappen. Musste das bei mir sowieso machen da die Elektrik der Standheizung auf der Fahrerseite gestört hat.
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