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Die YRV Serie (M200, M201, M201 GTti, M211)

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Alt 11.08.2005, 14:34   #21
Holter
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Das ist doch irgendwie logisch, wenn Daihatsu ein Auto verkauft, dann muss es auch so einen Crashtest bestanden haben.
Solche Adapter (ok, ich kenne jetzt nur drehbare Konsolen aus dem Wohnmobilzubehör) kauft man halt später im Zubehör, dann brauchen die auch in der EU keine Crashtests. Recaro würde sonst für ziemlich viel Umsatz bei den Autoherstellern sorgen
Und dass man sich nicht alles als Sitzerhöhung einbauen darf sollte auch auf der Hand liegen: Sonst brutzelt sich da jemand zwei Profile zusammen und der Sitz bricht in der nächsten Linkskurve bei 140 weg...
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Alt 11.08.2005, 14:51   #22
Inday
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Hier ein Ausschnitt aus dem Daihatsu Originalprospekt, wie er in der Schweiz vertrieben wird. Bitte unter Ruprik "Optionen" schauen:

Preisliste YRV

Bis ein Teil typengeprüft wird, muss es viele Tests über sich ergehen lassen. Dies wird wie in der EU sehr streng gehandhabt.

Gruss, Inday
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Alt 11.08.2005, 15:56   #23
Holter
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*g*
Ok, das hab ich so nicht gemeint, da hab ich im ersten Satz Unsinn geschrieben. Ich wollte damit nur sagen, dass ich mir vorstellen kann, dass (in D bzw. der EU wohl genauso wie in der Schweiz) bei der Zulassung von Zubehörteilen Unterschiede zwischen dem Hersteller und Drittanbietern gemacht wird und so eine Sitzerhöhung _nachträglich_ deshalb eher bei Drittanbietern zu bekommen sein wird.

Warum die Sitzerhöhung in der EU nicht von Anfang an angeboten wurde weiß ich natürlich auch nicht, da können wir nur spekulieren. Die Antwort von Daihatsu scheint mir eine Standardantwort zu sein, wenn es was nicht gibt ist halt das Zulassungsrecht schuld. Natürlich ist nicht das EU Recht schuld, sondern Daihatsu, weil sie gar nicht erst versucht haben, das Teil für die EU zuzulassen.
Wahrscheinlich war das nur ein "Entscheidungsträger" bei Daihatsu, der für die EU beschlossen hat, dass das Teil nicht notwendig sei, weil Europäer groß genug sind oder so...
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Alt 11.08.2005, 18:33   #24
Ping
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Es ist nicht so, dass man im Ürf sitzt wie in einem TT mit riesiger Motorhaube, bei der sich schon ein normaler Mensch strecken muss (oder dieses Mako ignoriert). Selbst kleinere Menschen oder Sitzzwerge (meine Holde mit langen Beinen bei normaler Bauhöhe) sitzt nach Einstellung der serienmäßigen und stufenlos einstellbaren Sitzhöhenverstellung recht angenehm. Somit (bei Überlegung des warum) wird einem schon klar, dass ein solches Teil nicht unbedingt ins Pflichtprogramm übernommen wird. Es ist einfach kein must have.
Und wenn man dann an die von Inday erwähnte Knieproblematik nachdenkt… Jedes Fahrzeug wird für Fahrer mit einer Größe von bis konzipiert. Wenn „bis“ in diesem Falle auch bei den Airbags überschritten wird, so steht die EU-Entscheidung in einem ganz anderen Licht.
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Alt 12.08.2005, 08:23   #25
Inday
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Zitat:
Zitat von Ping
Es ist nicht so, dass man im Ürf sitzt wie in einem TT mit riesiger Motorhaube, bei der sich schon ein normaler Mensch strecken muss (oder dieses Mako ignoriert). Selbst kleinere Menschen oder Sitzzwerge (meine Holde mit langen Beinen bei normaler Bauhöhe) sitzt nach Einstellung der serienmäßigen und stufenlos einstellbaren Sitzhöhenverstellung recht angenehm.
Dies hier noch aus einigen (also nicht nur aus einer!) Autozeitschriften als Kritikpunkt: man sitzt im YRV wie in einem Cocoon, die Fensterlinie ist zu hoch oben, Abhilfe würde nur eine Fahrersitzerhöhung bringen. **gg**, das wurde also schon im Jahre 2001 geschrieben.

Und von welcher "serienmässigen und stufenlos einstellbaren Sitzhöhenverstellung" redest Du? Kenn ich nicht. Oder meinst Du die echt nicht brauchbare Sitzneigungsverstellung, die dir die Arschbacken zukneifen? Die ist nun wirklich echt nicht brauchbar und eh nur bei offener Türe bedienbar.

So, nun dies noch zum schmunzeln: es soll mal einer à la Manta-Fahrer probieren, seinen Ellbogen bei runter gelassener Scheibe lässig zu plazieren. Kleine Fahrer haben dann einen schiefen Oberarmwinkel nach oben (äusserst sehr bequeme Bodybuilding-Haltung) und grosse Fahrer bei zurückgeschobenem Stuhl kriegen ihren Arm schon gar nicht raus, weil schlicht die B-Säule im Weg steht, ausser man beugt sich ungesund nach vorn. Witzig, nicht?

Gruss, Inday

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Alt 12.08.2005, 13:19   #26
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Hallo,

ohne Wertung der Zulässigkeit stelle ich hier in den Raum: Auf beiden Sitzen eine Sitzerhöhung hat zur Folge, dass beide Sitze gleich hoch sind. :)


Bis denne

Daniel
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bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400


Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
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Alt 12.08.2005, 18:47   #27
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Jetzt ist hier so viel zum Thema Sitzkomfort geschrieben worden, dass ich mich auch noch dazu melden muss.

Ich bin 1,91m groß, sehr schmal gebaut und sitze im YRV so gut wie perfekt. Für ein japanisches Auto finde ich das durchaus bemerkenswert. Durch die Neigungsverstellung der Sitzfläche liegen sogar fast die gesamten Oberschenkel gut auf dem Sitz auf. Eine höhere Sitzposition wäre für die Übersicht sicher nicht schlecht, aber so kann ich mich über eine enorme Kopffreiheit und gute Sicht auf hochhängende Verkehrsampeln freuen. Außerdem ist der Einstieg äußerst bequem. Was mir fehlt ist eine Lenkrad-Höhen- und Längsverstellung. Ich kann den oberen Teil des Tachos wirklich gerade so erkennen, und für die Sitzentfernung von den Pedalen müsste das Lenkrad für mich etwas näher liegen. Eine einstellbare Lendenwirbelstütze wäre auch nicht schlecht, unbedingt nötig ist sie aber nicht. Positiv vermerke ich auch die großen Kopfstützen, auch hinten. Die sind ein echtes Sicherheitsplus.

Für kleinere Leute wäre sicher die einfachste Lösung ein Sitzkissen, allerdings passt dann die Lehnengeometrie gleich gar nicht mehr. Dass es mit der Höherpositionierung des ganzen Sitzes Zulassungsprobleme gibt, kann ich mir sehr gut vorstellen. Der europäische Bürokratie-Dschungel ist wirklich unglaublich dicht.

Eine andere Frage ist natürlich, ob es jemals jemandem auffällt, wenn man sich das Zubehörteil in der Schweiz bestellt und selber einbaut. Selbst der pingeligste Polizist wird wohl kaum einen höher montierten Sitz vermuten, geschweige denn erkennen, wenn ansonsten alles original aussieht. Bei Veränderungen an Motor oder Fahrwerk ist man da wesentlich spitzfindiger. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Es stimmt natürlich auch, dass kleinere Personen auch gegenüber dem Airbag mit einem höheren Sitz richtiger sitzen.

Grüße

Thomas
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Alt 13.08.2005, 23:08   #28
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Der technische Eingriff wie oben erklärt ist vorallem von der Fahrersicherheit ein Streitpunkt. Bei einem Crash darf nicht anderes eintreten wie mit dem normalen Sitz. Schliesslich verlängert man einfach die Anschraubpunkte was aber in der Extrembelastung sicher schwächer ausfällt.

So long
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Alt 14.08.2005, 09:33   #29
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Ich bin mir ziemlich sicher dass die Fahrersitzerhöhung wie sie in der Schweiz angeboten wird kein Sicherheitsproblem darstellt, es ist lediglich so dass man sich seitens des Herstellers schützen MUSS was solche eingriffe angeht, denn das KFZ Recht ist in der EU einfach nur DÄMLICH ist weil sie alles erschweren bzw. für Otto-Normalverbraucher unmöglich machen.

Ich erinnere nur daran wie einfach es noch vor ein paar Jahren in Deutschland war einen anderen (stärkeren) Motor in das eigenen Auto einzubauen....

In Österreich warens da schon immer ein bisschen blöder, da gings schon lange nicht mehr ohne Gutachter, Herstellerfreigabe und am besten noch die Unterschrift der Mutter des Präsidenten des jeweiligen KFZ Herstellers *gggg*


ABER ich bitte bezüglich der Sitzerhöhung folgendes zu bedenken, dieses teil ist NICHT von Daihatsu sondern vom Schweizer importeur für Daihatsu und zwar von der Firma "ASCAR". Ascar ist NICHT Daihatsu!!

Was wenn etwa bei einem seitenunfall, was wenn dieses kleine teil da negative auswirkungen hat weil vielleicht jetzt gerade der Fahrer ein teil in die Rippen bekommen hat das er vorher nicht bekommen hätte (ohne die Sitzerhöhung)?

Es finden sich IMMER irgendwelche "schlauen" Sachverständigung die alle möglichen theorien aufstellen und so dazu führen das man den Hersteller verklagen könnte.... In dem Fall wäre das NUR die Ascar, im anderen Fall wäre das Daihatsu weil keine EU Genehmigung dafür vorliegt.....
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Alt 14.08.2005, 14:11   #30
Inday
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Ich melde mich auch wieder mal zurück.

Die ASCAR weiss schon, was sie tut, da ist es nicht an uns, da rum zu kritisieren.

Aber noch was anderes, wie auch schon von @TBR richtig vermerkt.
Ich und meine Frau sitzen eh nur einigermassen bequem, wenn wir im Kreuz ein Stützkissen positionieren. Die Originalsitze verleiden zu enormer Rundrückensitzposition. Ebenfalls finde ich es so schade, dass die Rücklehne sich nicht noch eine Raste steiler aufstellen lässt, für mich und meine Frau eine bevorzugte Sitzposition. Im ÜRF ist sie etwas zu flach und für grosse Fahrer ist dann das Steuerrad etwas zu weit vorne. Automat sei dank muss ich mich in dieser Position nicht noch mit dem Schalten herum ärgern, sprich bei jedem Schaltvorgang mich nach vorne beugen.

Wer unbedingt eine Sitzerhöhung will, soll sich doch einfach ein spezielles Autositz-Stützkissen kaufen, tut auch seinen Zweck.

Ferner ist die Fahrersitzerhöhung gerade für grössere Fahrer nicht nur von Vorteil. Wenn ich in einer bequemen Position im Auto sitze, sehe ich den Tachobereich zwischen 60-160 eh nicht mehr richtig (echt kein Witz). Ich weiss mittlerweile, wo welche Kennzahlen stehen und sehe auch die Tachonadel, aber um ganz sicher zu gehen, muss ich mich immer schnell runterbeugen. Ein höhenverstellbares Lenkrad würde da Abhilfe schaffen.

Frage an die Spezialisten: könnte man nicht diesen Lenkradhöhenverstellmechanismus vom Sirion II im ÜRF einbauen? Wäre das technisch überhaubt möglich (abgesehen von der amtlichen Abnahme)?

Gruss, Inday
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